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energieberatung

Für eine Energieberatung ist ein Vor-Ort-Termin erforderlich, um speziell auf ihre Wünsche und ihr Gebäude eingehen zu können.

Die Energieberatung kann bis zu 50% vom Staat gefördert werden:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser maximal 650 Euro

  • Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten maximal 850 Euro 

Hausbesichtigung

Ihr Gebäude

Wir schauen uns gemeinsam die Gebäudehülle, bestehend aus Außenwänden, Dach, Fenster und Keller, sowie die vorhandene Anlagentechnik an. Auch mögliche Schwachstellen können dabei aufgezeigt werden. Offene Fragen und erste Ideen werden dabei besprochen.
Schon bei dem ersten Termin können kleinere Maßnahmen erarbeitet werden, mit denen sie ohne große Renovierungsmaßnahmen Energie sparen können.

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Ihr Sanierungsfahrplan

Im Anschluss erhalten sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Darin enthalten sind Verbesserungs- und Sanierungsmöglichkeiten, die wiederum in einem persönlichen Gespräch dargestellt und erläutert werden.

Danach haben sie die Möglichkeit mit Hilfe des Energieberaters die volle Förderung für ihre Sanierung der Gebäudehülle zu beantragen.

 

 


Weniger Energie zu verbrauchen ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch bares Geld wert

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