

baubegleitung
Sanieren, aber richtig!
Bei der Umsetzung einer energetischen Sanierungsmaßnahme gibt es viel zu beachten. Unsere Aufgabe ist es die entsprechenden Gewerke zu prüfen und zu überwachen.
Eine qualifizierte Baubegleitung trägt wesentlich dazu bei, mögliche Fehler schon während der Bauphase zu erkennen und rechtzeitig zu beheben. Für Sie als Bauherr ist die Baubegleitung daher eine wichtige Qualitätssicherung.
Die Einbindung eines unabhängigen Experten ist bei einer staatlichen Förderung in den meisten Fällen Pflicht.
Während der gesamten Bauphase stehe ich Ihnen beratend zur Seite.

Einzelmaßnahme
Eine Einzelmaßnahme kann eine Dämmung der Gebäudehülle, eine Erneuerung der Heizung oder ein Fenstertausch sein. Für jede Maßnahme gilt es zu prüfen ob das Material und die technische Ausführung entsprechend der Energieberatung bzw. der energetischen Planung entsprechen. Mit der Umsetzung geplanter Einzelmaßnahmen können auch weitere Anforderungen in Verbindung stehen. Beispielsweise kann Lüftungskonzept, die Durchführung eines hydraulischen Abgleiches oder eine Luftdichtheitsmessung (Blower-Door-Test) erforderlich sein.
Abschließend werden vom Energieberater alle erforderlichen Unterlagen zu der Einzelmaßnahme in einer Dokumentation zusammengeführt und dem Bauherren übergeben.

Effizienzhaus
Die Sanierung auf ein Effizienzhaus-Niveau erfordert meistens mehrere Maßnahmen. Als Energieberater können wir zwar bei der Planung und der Durchführung unterstützen, übernehmen aber keine Bauleitung. Bei umfangreichen Sanierungen empfiehlt es sich eine Ingenieurbüro oder einen Architekten mit der Bauleitung zu beauftragen.
Dabei arbeitet die Bauleitung eng mit uns als Energieberater zusammen, um das geplante energetische Niveau zu erreichen. Im Rahmen von Baustellenbegehungen kontrolliert wir als Energieberater die Bauausführung, begleitet Sie als Bauherren bei der Abnahme und bei der Inbetriebnahme der Anlagentechnik.
Wie auch bei der Einzelmaßnahme wird abschließend eine umfassende Dokumentation mit allen Unterlagen (vollständigen Berechnungsunterlagen, Bestätigungen und Nachweisen) erstellt. Damit wird die Einhaltung der energetischen Kennwerte der Effizienzhausberechnung belegen.
Die Leistungen, die der Energieberater im Rahmen der Baubegleitung erbringt, können ebenfalls vom Staat gefördert werden.
Es können 50% des Beraterhonorares über einen Zuschuss erstattet werden
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bis maximal 5.000 Euro für Ein- und Zeifamilienhäuser
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bis maximal 20.000 Euro für Mehrfamilienhäuser.
